istockphoto.com | @Sybille Reuter

Verwaltungsgericht stoppt politische Verkehrsbeschränkungen

18. November 2022
|
|
Von Probandt
|
Lesezeit: ca. 1 Minute

Zum wiederholten Male hat das Verwaltungsgericht Berlin politisch motivierte Verkehrsbeschränkungen aufgehoben. Prominentes Beispiel ist die Sperrung der Friedrichstraße in Berlin-Mitte für den motorisierten Verkehr, um dort eine exklusive Fahrradstraße einzurichten. Vergleichbares erfolgte mit dem Versuch der Senatsverwaltung, eine Fahrspur der Clayallee zur Busspur umzuwidmen.

Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Verkehrsregelnde Anordnungen erfordern eine konkrete Gefahr (§ 45 StVO). Damit lässt sich im Einzelfall die Bevorzugung bestimmter Verkehrsarten rechtfertigen, wie beispielsweise bei einer „Fahrradstraße“, in der Anlieferverkehr zulässig bleibt. Der vollständige Ausschluss motorisierten Verkehrs in der Friedrichstraße lässt sich so aber nicht begründen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (24.10.2022 – 11 L 398/22).

Schon zuvor hatte das Verwaltungsgericht den Bussonderfahrstreifen in der Clayallee zwischen Argentinischer Allee und Riemeisterstraße aufgehoben. Die örtlichen Verhältnisse begründeten keine besondere Gefahrenlage. Die zwischen verschiedenen Haltestellen festgestellten Verzögerungen für die Busse lagen bei maximal 26 Sekunden. Das reicht für eine Busspur nicht. Außerdem sollen Sonderfahrstreifen in der Regel nur dann erfolgen, wenn mindestens 20 Omnibusse des Linienverkehrs pro Stunde der stärksten Verkehrsbelastung verkehren (Rn. 12 zu Zeichen 245 Verwaltungsvorschrift StVO). In der Clayallee hat die Senatsverwaltung aber eine Mindestfrequenz von lediglich 9 Bussen pro Stunde ausreichen lassen, ohne dies zu begründen. Das reicht nicht (Verwaltungsgericht Berlin, 31.08.2022 – 11 L 345/22).

Für Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Haaß.

„Deutschlands beste Anwälte 2021“ – PROBANDT von Handelsblatt empfohlen

envelopesmartphone