Das Staatsrecht und das öffentliche Recht regeln die Beziehungen des Staates zu uns Bürgern. Das Grundgesetz bestimmt unser gesamtes Rechtssystem. Das Auftreten des Staates gegenüber seinen Bürgern muss durch Verordnungen oder Gesetze geregelt sein. Sofern diese nicht Grundrechtskonform sind, gilt es notfalls im Klagewege dagegen anzugehen. Es gehört zu unseren Aufgaben, dies zu prüfen und notfalls auch bis zur letzten Instanz, dem BVerfG, den Mandanten zu vertreten.