Das Arbeits- und das Steuerrecht sind komplex und ohne permanente Fortbildung nicht zu bewältigen. Vor allem im Arbeitsrecht muss ich den gesamten Sachverhalt schnell erfassen und die notwendigen Schritte vorgeben bzw. einleiten. Das Arbeitsverhältnis ist geprägt von einem Miteinander. Wenn es zu schwerwiegenden Differenzen kommt, die zu einer Beendigung der vertraglichen Beziehungen führen, ist es meine Aufgabe, die Emotionen in rechtliche Möglichkeiten zu wandeln.
Aufgrund meiner 25 jährigen Erfahrung bin ich zu einer fundierten Beratung in der Lage. Meine Kenntnisse im Steuer- und Sozialrecht sind für eine umfassende Lösung unabdingbar, da diese Rechtsgebiete ineinander greifen. Das kollektive Arbeitsrecht ist für den Arbeitgeber ohne anwaltliche Beratung nicht in den Griff zu bekommen. Hier sind die Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung, vor allem des EuGH ein wesentlicher Faktor für den Erfolg.
Individual- und kollektives Arbeitsrecht
Einkommens- und Umsatzsteuerrecht
Sozialabgabenrecht
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in München, Augsburg und Mainz
1985 Zulassung bei dem Landgericht Berlin; seit 1990 Zulassung bei dem Kammergericht
1988 - 1990 Syndikusanwältin einer Immobilien-Holding
1990 Eintritt in die Kanzlei Probandt, Berlin
1993 Fachanwalt für Steuerrecht
1996 Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Gesetz zur Verbeserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, Berliner Anwaltsblatt 2020, 25
Blühende Landschaften, ein Wahlversprechen und ein Sommermärchen, Berliner Anwaltsblatt, Ausgabe 10/2019
Die berufliche Orietierung fängt in der Schule an, Berliner Anwaltsblatt, Ausgabe 6/2019
Der Beruf des Anwalts im 21. Jahrhundert, Berliner Anwaltsblatt, Ausgabe 12/2017