Rückwirkung des Zweckentfremdungsverbots bestätigt
Das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz schützt alle Räumlichkeiten, die am 01.05.2014 zur dauernden Wohnnutzung tatsächlich und rechtlich geeignet waren und sieht für davon tatsächlich abweichende Nutzungen nur Übergangsvorschriften vor. Ferienwohnungen durften noch zwei Jahre und Büros, Praxen...