Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Bebauungsplanverfahren unionsrechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verfahrenserleichterung für Wohnungsbauvorhaben nach § 13b BauGB für unionsrechtswidrig erklärt (Urteil vom 18.07.2023 zum Aktenzeichen 4 CN 3.22). Nach dieser Vorschrift konnten Gemeinden befristet bis 31.12.2022 kleinere Außenbereichsflächen im Anschluss an...