Kein Einzelhandelsausschluss im beschleunigten Verfahren
Bebauungspläne der Innenentwicklung können im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dann kann die Gemeinde die Beteiligungen abkürzen, Umweltprüfung und Umweltbericht entfallen und ein entgegenstehender Flächennutzungsplan muss nur im Wege verwaltungsmäßiger Berichtigung angepasst werden. Das ist aber...