Verträge bilden die rechtliche Grundlage für unser Zusammenleben, Wirtschaften und Handeln. Sie sind im Gegensatz zu Gesetzen und Verordnungen geprägt von einem einverständlichen Zusammenwirken, das auf ein gemeinsames Ziel gerichtet ist. Nicht der Vertrag ist der beste, mit dem eine Partei sich besondere Vorteile verschaffen kann, sondern der Vertrag, der die beiderseitigen Leistungen in ein angemessenes Verhältnis zueinander setzt und Streit vermeiden hilft.
Meine Aufgabe ist es zukünftig auftretende Probleme zu erkennen und vorausschauend zu regeln. Hier ist ein erfahrener Jurist gefragt, sei es als Vertreter der Interessen seines Mandanten oder als unparteiischer Notar der den Willen aller Beteiligter zu erforschen und vertraglich zu fassen hat. Hieran mitwirken zu können, stellt für mich die berufliche Herausforderung und Erfüllung dar.
Neben der Anfertigung von Verträgen liegt mein Schwerpunkt in der Unterstützung der Interessen meiner Mandanten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche aus Verträgen mit dem Ziel einer schnellen und kostengünstigen Lösung.
Kapitalanlagerecht
Immobilienrecht
Mietrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Notariat
Wettbewerbsrecht
Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. und der Freien Universität Berlin
Promotion im Wettbewerbsrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.
1981 Zulassung als Rechtsanwalt
Referent bei der Industrie- und Handelskammer zu Berlin
1986 Zulassung bei dem Kammergericht
1994 Bestellung zum Notar im Bezirk des Kammergerichts
2023 Bestellung zum Notariatsverwalter des eigenen Notariats
Mitautor beim Beck'schen Formularbuch Immobilienrecht, 4. Aufl. 2023
Mitautor beim Beck'schen Formularbuch Immobilienrecht, 3. Aufl. 2018
Löschungsbewilligung nicht ohne den Eigentümer, Besprechung des Urteils des BGH vom 29.01.2016 - V ZR 285/14
Das Grundeigentum 2016, 1486
Anerkennung der Grundstücksvernmessung macht die Grundstücksgrenzen nicht wirklich gerichtsfest, Besprechung des Beschlusses des BGH vom 1.10.2015 - V ZB 181/14
Das Grundeigentum 2016, 445
Begründete Einwände gegen Weisung: Notar muss Vertragsparteien auf den Rechtsweg verweisen, Besprechung des Beschlusses des BGH vom 1.10.2015 - V ZB 171/14
Das Grundeigentum 2016, 22
Vorsicht bei der Abrechnung von Vertragsentwürfen, Besprechung des Beschluses des KG vom 27.08.2015 - 9 W 33 + 34/13
Das Grundeigentum 2015, 1191
Mitautor beim Beck'schen Formularbuch Immobilienrecht, 2014
Vereinbarter Ausschluss der Haftung der Gesellschaft nicht eintragungsfähig,
Das Grundeigentum 2012, 1416
Wie zum Teufel kommt die GbR ins Grundbuch,
Das Grundeigentum 2010, 1585
Mitautor bei Ahrens (vormals Pastor),
Der Wettbewerbsprozess
Die Einigungsstelle nach § 27a UWG: Rechtliche Regelung und tatsächliche Bedeutung, Berlin,
Duncker und Humblot, 1993;
Mitautor bei Schiwy, Betäubungsmittelrecht, Kommentar
Das Berliner Modell zum Ladenschlussgesetz,
GewArchiv 1985, S. 191
Fortführung der Firma nach Durchführung eines Ausverkaufs,
WRP 1985, S. 69
Zivilrechtliche Probleme des Bildschirmtextrechts,
UFITA 1984, S. 9
Deutscher (DAV) und Berliner (BAV) Anwaltsverein
Deutsche Notarrechtliche Vereinigung e.V.
Förderkreis des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin
Interessengemeinschaft der Eigentümer von Grundstücken in der DDR e.V., Vorsitzender
Verein Berliner Kaufleute und Industrieller e.V. - VBKI