Das Arbeitsrecht spielt im Wirtschaftsleben eine ebenso große Rolle wie das Steuerrecht. In Deutschland haben wir ein Arbeitnehmerschutzrecht mit der Folge, dass Arbeitgeber permanent in der Pflicht stehen und vor Gericht das Nachsehen haben. Aufgabe des Fachanwalts für Arbeitsrecht ist es, die Arbeitgeber bereits bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses zu beraten, den für sie optimalen Arbeitsvertrag auszuhandeln und im Falle der Trennung den Prozess unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung optimal zu führen. Die Pandemie hat uns gezeigt, dass die Restriktionen den Arbeitsmarkt am härtesten getroffen haben. In jeder Situation ist es die Aufgabe des Anwalts den Mandanten vor weiteren Schäden zu schützen und dabei unternehmerisch zu denken.
Gerade der mittelständische Arbeitgeber braucht neben einer gut funktionierenden Buchhaltung eine optimale Beratung im Steuerrecht. Nur so können Arbeits- und Gesellschaftsrechtliche Probleme zu seinen Gunsten gelöst werden. Der Immobilienkauf ist zwar nicht die ultimative Lösung, aber ein Vorgang, der durch optimale Beratung eine dauerhafte Lösung sein kann. Ziel ist es mit Wissen und Können das Berufsleben der Mandanten positiv zu verändern und so neue Zukunftsperspektiven zu schaffen.
Unsere Schwerpunkte im Bereich Arbeit
Formulierung von Arbeitsverträgen
Beratung bei Einstellung und während der Dauer des Arbeitsverhältnisses: z.B. Ermahnung, Abmahnung, Direktionsrecht, Versetzung, Beförderung, Krankheit und Pflegefälle
Die Gleichbehandlung im Unternehmen ( AGG )
Formulierung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten
Betriebsübergang und Umstrukturierung – Erstellen eines Maßnahmenkatalogs
Der Betriebsübergang gem. § 613aBGB – Gestaltungs-möglichkeiten und Folgen für Veräußerer und Erwerber
Beratung vor Ausspruch einer Kündigung
Massenentlassungen
Arbeitszeugnisse
Der Betriebsrat – von der Betriebsversammlung bis zur Wahl – Recht des Arbeitgebers
Mitbestimmungs-, Anhörungs- und Zustimmungsrechte des Betriebsrats
Gestaltung und Abfassung von Betriebsvereinbarungen unter Berücksichtigung kollektiver Vorgaben
Rechte des Betriebsratsmitgliedes
Der Gesamtbetriebsrat
Massenentlassung und Beteiligung des Betriebsrates
Interessenausgleich und Sozialplan
Tarifzugehörigkeit und deren Beendigung
Kirchliche Einrichtungen und deren arbeitsrechtliche Stellung
Sonderstellungen bei Tariffragen, sog. Dritter Weg
insbes. steuerrechtliche Beratung bei Abfindungen, Dienstwagenregelungen und sonstigen Sachbezügen