Rückwirkung des Zweckentfremdungsverbots bestätigt
Das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz schützt alle Räumlichkeiten, die am 01.05.2014 zur dauernden Wohnnutzung tatsächlich und rechtlich geeignet waren und sieht für davon tatsächlich abweichende Nutzungen nur...
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