Das Öffentliches Baurecht, Planungsrecht und Umweltrecht bilden den Kernbestand der Regelungen des öffentlichen Rechts, die die Planung und Genehmigung von Immobilien- und Infrastrukturprojekten sowie von Industrie- und anderen Anlagen bestimmen. Bei Großprojekten sind überdies oftmals mehrstufige Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgesehen, die von Raumordnungsverfahren über Bauleitplanung, Planfeststellung und immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren bis zu Baugenehmigungs- und anderen Einzelzulassungsverfahren reichen. Die Komplexität dieser Verfahren und die Anforderungen, die an Planung, Genehmigung und Betrieb von Projekten und Anlagen gestellt werden, haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dies liegt zum einen an immer zahlreicheren und vielschichtigeren Vorgaben, sei es aufgrund des Europäischen Umweltrechts – Beispiel Artenschutz – oder durch kommunale Vorgaben wie den Grundsätzen sozialgerechter Bodennutzung. Zum anderen ist das öffentliche Interesse an Vorhaben jeglicher Art erheblich gestiegen, und eine erhöhte Transparenz sowie erweiterte Klagebefugnisse für Verbände machen es unabdingbar, alle rechtlichen Vorgaben präzise und umfassend abzuarbeiten.
Unsere Schwerpunkte im Bereich Bauen und Immobilie
Formulierung von Architekten- und Ingenieurverträgen
Abrechnung des Honorars nach der HOAI, Honorarvereinbarung, übliche Vergütung, Akquisetätigkeit
Haftung der Architekten- und Ingenieure, Ausgleich zwischen mehreren Verantwortlichen
Baukostenüberschreitung
Urheberrechtsschutz des Architekten
Formulierung von Bauträgerverträgen, MaBV
Haftung und Gewährleistung
Formulierung von Gewerbemietverträgen
Abmahnung, Kündigung, Räumungsklagen
Schönheitsreparaturen und Betriebskosten
Formulierung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Subunternehmer
Nachtragsmanagement und Bauverzögerungen
Kündigung und Vertragsaufhebung
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit, Bauhandwerkersicherung und Bauhandwerkersicherungshypothek