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Unbestimmte Baugenehmigung kann Nachbarrechte verletzen

20. März 2024
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Von Probandt
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Lesezeit: ca. 1 Minute

Nachbarn müssen aus den genehmigungsgegenständlichen Bauvorlagen zweifelsfrei feststellen können, ob und in welchem Umfang sie betroffen sind. Eine Verletzung ihrer Nachbarrechte liegt dann vor, wenn die Unbestimmtheit der Baugenehmigung einen nachbarrechtlich relevanten Tatbestand betrifft.

Rechtsbehelfe der Nachbarn haben daher dann Erfolg, wenn Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann.

Maßgeblich für diese Feststellung sind die mit Zugehörigkeitsvermerk zur Baugenehmigung versehenen Bauvorlagen. Nicht mit einem solchen Vermerk versehene Unterlagen können nur dann zur Auslegung des Inhalts der Baugenehmigung beigezogen werden, wenn anderweitig im Text der Baugenehmigung oder in den mit Zugehörigkeitsvermerk versehenen Bauvorlagen Bezug auf sie genommen wird.

Dies wurde jüngst für die Frage entschieden, ob in einem abfallenden Gelände das Auffüllmaterial für die Baugrube ausreichend versickerungsfähig ist und daher ein Wasserablauf auf das Nachbarrecht auszuschließen ist. Da die Bauvorlagen im dortigen Fall keine Bestimmung des Auffüllmaterials enthielten, war der Nachbarrechtsbehelf erfolgreich. Das hat der VGH München entschieden (22.01.2024 – 1 CS 23.2030, Rn. 9 f.).

Für Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Haaß.

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