pexels.com | @Karolina Grabowska

Senkung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)

28. Mai 2020
|
|
Von Probandt
|
Lesezeit: ca. 1 Minute

Welcher Mehrwertsteuersatz muss in Rechnung gestellt werden - wir haben nur 6 Monate Zeit!

Die Regierung hat beschlossen und der Bürger muss es ausbaden. Auch wenn damit die Wirtschaft nicht angekurbelt werden wird, müssen wir den richtigen Umsatzsteuersatz in Rechnung stellen. Dienstleister, sprich Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure etc. erbringen über einen gewissen Zeitraum ihre Leistungen. Keineswegs ungewöhnlich ist es, dass die Leistung sich über mehrere Wochen und Monate hinzieht. Gerade bei Rechtsstreitigkeiten kann es sogar Jahre dauern, bis der Prozess beendet ist. Wenn man die Steuergesetzgebung betrachtet, dann ist für die Umsatzsteuer die Beendigung der Leistung maßgeblich.

Dienstleistungen und Werkleistungen sind im Zeitpunkt ihrer Vollendung ausgeführt." Bei zeitlich begrenzten Dauerleistungen ist die Leistung mit Ende des Leistungsabschnitts ausgeführt, wenn keine Teilleistungen vorliegen (Abschn. 13.1 Abs. 3 UStAE"). Das heißt für den Dienstleister, wenn er den letzten "Leistungsabschnitt" erbracht hat, dann stellt er die Rechnung. Ist dies im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 der Fall, sind nur 16 % in Rechnung zu stellen. Es wird Dienstleistern oder Werkunternehmern schwer fallen, genau in diesen 6 Monaten ihre Leistungen zu beenden, um dem Kunden einen ermäßigten Steuersatz in Rechnung stellen zu können. Wir empfehlen, vor dem Rechnungsstellen Rechtsrat einzuholen, denn der Aussteller haftet, nicht der Empfänger.

Claudia Frank
Fachanwältin für Steuerrecht

„Deutschlands beste Anwälte 2021“ – PROBANDT von Handelsblatt empfohlen

envelopesmartphone