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Mehr Zeit und Geld für den Ausbau der Ganztagsbetreuung

20. Dezember 2021
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Von Probandt
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Lesezeit: ca. 1 Minute

Mit einem großen Finanzierungspaket - insgesamt 3,5 Milliarden Euro – unterstützt der Bund Länder und Kommunen beim Ausbau ganztätiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche. Davon werden 750 Mio. Euro bereits vorab – seit 2021 – zum beschleunigten Ausbau zur Verfügung gestellt und durch die Länder nach Maßgabe einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land verteilt. Diese vorab gewährten Mittel sollen dazu dienen, die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Praxis (für Grundschulkinder ab 2026 vorgesehen) effektiv voranzutreiben, insbesondere die dafür notwendigen baulichen Erweiterungen an Schulen, Kitas und außerschulischen Angeboten der Nachmittagsbetreuung zu beschleunigen. 

Nunmehr hat der Bundestag beschlossen, dass die Bundesländer mehr Zeit erhalten, um diese Vorab-Finanzhilfen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung abzurufen und Baumaßnahmen umzusetzen. Ursprünglich sollte die Möglichkeit zum Abruf der „Beschleunigungsmittel“ am 31. Dezember 2021 enden. Im Ganztagsfinanzhilfegesetz sowie der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zu dessen Umsetzung ist nun eine Verlängerung um ein Jahr, also bis Ende 2022, vorgesehen und von den Ländern zu beachten (Ganztagsfinanzierungsanpassungsgesetz, BR-Drucksache 808/21 v. 26.11.2021). 

Diese Fristverlängerung gibt öffentlichen und privaten Trägern von Bildungseinrichtungen nun mehr Zeit für Planung und Bauausführung. Das ist notwendig, da es wegen der angespannten Lage im Handwerk und aufgrund von Lieferengpässen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie im Bausektor zu erheblichen Verzögerungen gekommen ist. Ohne die Verlängerung hätte die Gefahr bestanden, dass Kommunen und private Bildungsträger auf Kosten für notwendige, aktuell aber noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben „sitzen bleiben“ (so der Gesetzentwurf a.a.O., wörtlich).

Ansprechpartnerin für den Bereich Bildungsrecht in unserer Kanzlei ist Rechtsanwältin Dr. Cathrin Correll

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