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Konjunkturpaket wird in Kraft treten

12. Juni 2020
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Von Probandt
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Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Bundesregierung hat wichtige Teile des Konjunkturpakets auf den Weg gebracht. In der Kabinettssitzung vom 12.6.2020 wurde das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen.

Das zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist Teil des sog. Konjunkturpakets. Das Steuerhilfepaket I ist bereits in Kraft getreten und regelt u.a. die Herabsenkung der Umsatzsteuer von 19% auf 7% für Gaststätten , allerdings nur für Speisen, die Getränke sind bis 30.6.2020 mit 19% zu versteuern. Dieser ermäßigte Steuersatz gilt auch für den Verkauf von jeglichen Fertiggerichten. Ab dem 01.07.2020 wird diese Umsatzsteuer dann auf 5% gesenkt. Für Getränke wird die Umsatzsteuer ab 01.07.20 auf 16% gesenkt.


Doch nicht nur die Umsatzsteuersenkung ist beschlossen sondern auch Änderungen bei der KfZ-Steuer.
Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300 EUR gewährt.


Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für 2 Jahre von 1.908 EUR auf 4.008 EUR angehoben.
Um den Umstieg auf elektrische Antriebe zu förden ist eine Verlängerung der 10-jährigen Kfz-Steuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene, reine Elektrofahrzeuge geplant. Die Steuerbefreiung gilt jedoch längstens bis 31.12.2030.


Es sind noch weitere Maßnahmen vorgesehen, auf die wir nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anhand von Beispielen näher eingehen werden.

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