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Behörde darf fingiert erteilte Genehmigungen zurücknehmen

16. September 2021
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Von Probandt
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Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur in wenigen Fällen gilt eine Genehmigung als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist entschieden hat. So ist es beispielsweise im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und bei den erhaltungsrechtlichen Genehmigungen. Ist die so fingiert erteilte Genehmigung nach Auffassung der Behörde aber rechtswidrig, kann sie diese sofort vollziehbar zurücknehmen und hat dafür ein Jahr Zeit. Nach der Rechtsprechung handelt es sich dabei nicht um eine Bearbeitungsfrist, sondern um eine Entscheidungsfrist. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Behörde alle maßgeblichen Tatsachen bekannt sind und sie die Rechtswidrigkeit des fingiert erlassenen Verwaltungsaktes positiv erkannt hat.

Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin für die Rücknahme einer fingiert erteilten milieuschutzrechtlichen Genehmigung bestätigt (VG Berlin, 05.03.2021 – 19 L 507/20).

Für Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Bernhard Haaß

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