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Wohnungsbau-Turbo erleichtert Wohnungsbau

19. Oktober 2025
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Von Probandt
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Lesezeit: ca. 1 Minute

Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ vom 09.10.2025 ermöglicht erheblich erleichtert Wohnungsbauvorhaben - aber nur, wenn die Gemeinde zustimmt. Eine Ersetzung dieser Zustimmung durch die Bauaufsicht ist nicht vorgesehen. Die Planungshoheit der Gemeinde bleibt daher vollständig gewahrt. In Berlin besteht immerhin bei größeren Wohnungsbauvorhaben die Möglichkeit, das Verfahren vor die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu bringen.

Im unbeplanten Innenbereich kann für die Erweiterung, Änderung oder Erneuerung zulässigerweise errichteter Gebäude vom Einfügensgebot des § 34 BauGB abgewichen werden, wenn hierdurch neue Wohnungen geschaffen werden (oder wenn vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird). Gegenüber dem bisherigen Recht ermöglicht dies insbesondere die Erweiterung gewerblicher Gebäude in Kombination mit Wohnungsaufstockung.

Für beplante Gebiete sowie für den Außenbereich im Anschluss an den Siedlungsbereich ermöglicht der neue § 264e BauGB allgemein vom Planungsrecht abzuweichen, wenn die Abweichung unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Dann können ergänzend auch Anlagen für kulturelle, gesundheitliche und soziale Zwecke sowie Bedarfsdeckungsläden zugelassen werden.

Bei Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Bernhard Haaß.

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