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Was ist mehr wert? Baum oder PV-Anlage? VG Berlin: Der Baum

24. Juni 2026
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Von Probandt
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Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Grundstückseigentümer Berlins in Steglitz-Zehlendorf haben es nicht einfach. Da hatte der Kläger schon – ganz im Sinne des Berliner Solargesetzes – eine Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Hauses angebracht, musste aber feststellen, dass diese durch eine 50 Jahre alte Waldkiefer teilweise verschattet wird. Als er dann die Fällung des Baumes beantragte, lehnten Bezirksamt und Verwaltungsgericht diesen Antrag ab.

Der Kläger trägt einen erheblichen Effizienzverlust durch die Verschattung vor, das VG stimmt ihm zu. Der Kläger trägt die besondere Bedeutung erneuerbarer Energien vor, das VG stimmt ihm zu. Gleichwohl lehnt das VG seinen Antrag ab. Die Waldkiefer sei „besonders erhaltungswürdig“. Die Begründung hierfür ist eine Lobpreisung des Baumes. Auszugsweise aus dem Urteil dazu:

Der Baum weist zunächst eine gute Vitalität und eine hohe Restlebenserwartung auf. (…) Bereits im Verwaltungsverfahren trug der Beklagte zudem überzeugend vor, dass die Benadelungsdichte der Waldkiefer hoch und auch Dickenwachstum an der Rinde festzustellen ist. (…). Auf Grund ihres guten Zustands und ihrer Größe erfüllt die Waldkiefer ihre ökologischen Funktionen in besonderem Maße und absehbar noch über eine lange Restlebensdauer. Neben ihrer grundsätzlichen Bedeutung für die Durchgrünung im innenstädtischen Bereich ist sie auf Grund der … ganzjährigen Benadelung insbesondere von besonderer Bedeutung für die Luftfilterung. (…) Auch nach ihrem Habitus stellt sich die Waldkiefer als besonders erhaltungswürdig dar. Sie steht als Solitär, was bei Waldkiefern vergleichsweise selten ist. Daher sind Krone und Wurzelwerk gleichmäßig ausgeprägt. Die Waldkiefer weist ausweislich der aktenkundigen Bildaufnahmen auch eine beachtliche Höhe auf. (…)“

Dass für die Effizienzeinbuße infolge der Verschattung nach Angabe des Klägers ca. 150 Bäume gepflanzt werden müsste, beeindruckt das VG nicht. Hierzu führt es in ernüchternder Knappheit aus:

Aus dem Umstand, dass die CO2-Speicherfunktion einzelner Bäume quantitativ gering sein dürfte, folge nämlich nicht bereits, dass sich der Einsatz erneuerbarer Energien stets gegen die Interessen des Baumschutzes durchsetzen würde. Denn die Baumschutzverordnung stellt die geschützten Bäume nicht nur wegen ihrer CO2-Speicherfunktion unter Schutz, sondern wegen ihrer vielfältigen ökologischen Funktionen für das Stadtklima, als Lebensgrundlage wildlebender Tiere und zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbilds.“

Die wirtschaftliche Betroffenheit des Klägers durch die Verschattung interessiert das VG auch nicht sonderlich. Hierzu vermerkt es nur kurz, dass sich die PV-Anlage weiterhin rentabel betreiben ließe.

Nach Ansicht des Verfassers wird sich das VG Berlin fragen müssen, ob es mit dieser Entscheidung dem Klimaschutz möglicherweise einen Bärendienst erwiesen haben könnte.

Bei Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Maximilian Sternberg.

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