26.03.2010 / Allgemein
Bei erheblichen Steuerschulden müssen deutsche Staatsbürger mit dem Entzug des Reisepasses rechnen. Das geht aus zwei am 23.03.2010 veröffentlichten Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin hervor (VG 23 L 328.09, VG 23 L 332.09).
In beiden Fällen lehnte die deutsche Botschaft die Ausstellung eines deutschen Reisepasses wegen der bestehenden, zum Teil verjährten Steuerschulden ab. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Rechtmäßigkeit der Ablehnung. Der Passentzug diene dazu, den „Steuerflüchtigen“ den deutschen Behörden zuzuführen und die Steuerschulden einzutreiben.
Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin stehen im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung. Es reicht der bloße Verdacht, dass Auswanderungspläne bestehen, um den Paßentzug zu rechtfertigen. Das gilt auch für in Deutschland lebenden Steuerschuldner, für die sich Geschäftsreisen etc. ins Ausland erschweren können.
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